Ende Oktober werden die Uhren umgestellt, und plötzlich fährt halb Berlin im Dunkeln nach Hause. Wer dann kein funktionierendes Licht hat, wird übersehen. Dieser Ratgeber beantwortet die drei Fragen, die dabei immer wieder aufkommen: Was verlangt das Gesetz, wie viel Licht braucht man wirklich, und welche Stromquelle passt zu welchem Rad?
Was die StVZO verlangt
In Deutschland braucht jedes Fahrrad im Straßenverkehr einen weißen Scheinwerfer vorn und ein rotes Rücklicht hinten, beide mit deutschem Prüfzeichen. Das erkennst du an der Wellenlinie mit K-Nummer auf dem Gehäuse. Eine Lampe aus dem Baumarkt oder vom Online-Marktplatz ohne dieses Zeichen ist auf der Straße nicht zugelassen, egal wie hell sie ist. Alle Leuchten in unserer Beleuchtungs-Collection sind StVZO-konform.
Seit 2013 dürfen Scheinwerfer und Rücklicht auch mit Akku oder Batterie betrieben werden, ein Dynamo ist keine Pflicht mehr. Verboten bleibt Blinklicht: Front- und Rücklicht müssen dauerhaft leuchten. Dazu kommen die Reflektoren: weiß vorn, rot hinten (bei vielen Rücklichtern integriert), gelb an den Pedalen und zur Seite an Speichen oder Reifen, wobei ein Reflexstreifen am Reifen die Speichenreflektoren ersetzt.
Wie viel Lux brauchst du?
Lux misst, wie hell der Scheinwerfer die Fahrbahn ausleuchtet. Als Faustregel:
- 15 bis 20 Lux: reicht auf beleuchteten Stadtstraßen, wo es vor allem ums Gesehenwerden geht.
- 30 bis 50 Lux: die Pendlerklasse. Damit sind auch Parkwege und dunkle Nebenstraßen kein Blindflug mehr.
- 60 Lux und mehr: für unbeleuchtete Strecken am Stadtrand, im Grunewald oder auf dem Mauerweg.
Mehr Lux heißt nicht automatisch besser: Entscheidend ist auch das Lichtfeld. Ein guter 40-Lux-Scheinwerfer wie der CONTEC Luna 40 leuchtet breiter und gleichmäßiger als manche Lampe mit größerer Zahl auf dem Karton.
Die Stromquelle: die eigentliche Kaufentscheidung
Bei uns im Shop kannst du direkt nach der Stromquelle filtern, denn sie entscheidet, welche Lampe überhaupt an dein Rad passt.
Nabendynamo: Der Standard an neuen Alltagsrädern. Das Licht ist immer am Rad, lädt nie leer und kostet kaum spürbare Tretkraft. Wer täglich fährt, fährt damit am sorglosesten. Mit Standlicht und Einschaltautomatik, etwa beim DLUX 50 N++, muss man ans Licht überhaupt nicht mehr denken.
Seitenläuferdynamo: Der Klassiker am Reifen, typisch für ältere Stadt- und Hollandräder. Die Anlage lässt sich günstig instand halten: Lampe tauschen, Dynamo ersetzen, fertig.
Akku mit USB: Für Räder ohne Dynamo, vom Rennrad bis zum Singlespeed. Die Leuchten sitzen werkzeugfrei am Rad, wandern zum Laden mit in die Wohnung und lassen sich beim Abstellen abnehmen, was in Berlin auch Diebstahlschutz ist. Fürs Pendeln passt das SIGMA Aura 60 Set.
Batterie: Die verlässlichste Lösung für Wenigfahrer. Ein Batterielicht liegt monatelang in der Schublade und funktioniert trotzdem sofort, ein leerer Akku hilft dagegen niemandem.
E-Bike-Bordnetz: Pedelec-Scheinwerfer hängen direkt am Akku des Rads und laufen mit 6 bis 12 Volt Gleichstrom. Ein Dynamolicht oder eine Akkulampe braucht es dann nicht mehr.
Funktionen, die den Unterschied machen
Standlicht hält dich an der Ampel sichtbar, wenn der Dynamo steht. Im Berliner Stop-and-go ist das keine Spielerei. Einschaltautomatik per Hell-Dunkel-Sensor schaltet das Licht in Dämmerung und Tunnel selbst ein. Tagfahrlicht macht tagsüber sichtbar, was Studien zufolge Unfälle vermeiden hilft; im Sortiment hat es der B&M IQ-XS-T SensoPlus. Und das SIGMA Blaze bringt als einziges Rücklicht bei uns eine Bremslicht-Funktion mit: Ein Sensor erkennt das Bremsen und leuchtet heller auf.
Rücklicht: erst den Montageort klären
Vor dem Kauf lohnt ein Blick ans Heck: Wo soll das Licht sitzen? Am Gepäckträger sitzt es geschützt und fest verschraubt; miss vorher den Lochabstand der Befestigung, üblich sind 50 oder 80 mm, unser TL-135 gibt es für beide. Am Schutzblech sitzt der Klassiker am Stadtrad. An der Sattelstütze klemmen die Akku-Rücklichter, sofern dort Platz ist und keine Tasche hängt. Und für sportliche Räder ohne Träger und Blech gibt es Halter für den Cantilever-Sockel.
Wer hinten Gepäck transportiert, prüft nach dem Beladen einmal von hinten, ob das Rücklicht noch frei sichtbar ist. Hoch gepackte Taschen und Körbe verdecken es schnell. Worauf es bei Packtaschen sonst ankommt, steht in unserer Kaufberatung Fahrradtaschen.
Wenn das Licht flackert
Flackert das Licht oder fällt ganz aus, liegt es oft an der Masse. Bei alten Anlagen läuft der Rückstrom über Rahmen und Schutzblech, und jede rostige Schraube unterbricht ihn. Die dauerhafte Lösung ist zweiadriges Lichtkabel, bei dem Strom und Masse sauber durchs Kabel laufen. Weitere häufige Ursachen sind korrodierte Kabelschuhe, durchgebrannte Glühlampen bei alten Anlagen und abgefahrene Dynamo-Laufringe. Alles kleine Teile, die wir auf Wunsch in wenigen Minuten tauschen.
Reflex und Warnweste: gesehen werden, wo das Licht nicht hinreicht
Scheinwerfer und Rücklicht erfüllen die Vorschrift, aber sie strahlen nur nach vorn und nach hinten. Die Lücke ist die Seite: Wer aus einer Einmündung kommt, sieht weder dein Front- noch dein Rücklicht. Genau dort arbeiten Reflexflächen und Warnwesten.
Reflex und Fluoreszenz sind zwei verschiedene Dinge. Reflexstreifen werfen fremdes Licht zurück und brauchen deshalb immer einen Scheinwerfer, der darauf hält. Fluoreszierende Farben wandeln dagegen den UV-Anteil im Tageslicht um und leuchten schon in der Dämmerung auf, wenn noch gar kein Auto in Sicht ist. Eine Weste wie die ABUS Lumino in gelb hat beides; die Lumino Urban in silber setzt bewusst nur auf Reflex und bleibt dafür am Tag unauffällig.
Ein Band am Knöchel wirkt stärker, als seine Fläche vermuten lässt. Es wandert beim Treten auf und ab, und dieses Muster liest das Auge im Verkehr schneller als eine ruhende Fläche. Wer keine Weste tragen mag, kommt mit einem Reflexband schon weit. Bänder mit eingebauten LEDs werden zusätzlich dort gesehen, wo kein Scheinwerfer hinleuchtet, und dasselbe leistet die Lumino Night Vest mit eingebautem Rücklicht.
Die Normen dahinter: EN 17353 gilt für Sichtbarkeitskleidung im privaten Bereich, EN ISO 20471 für berufliche Warnkleidung, EN 13356 für Zubehör wie Bänder. Das ganze Sortiment steht unter Sicherheit / Reflex.
Der Blick nach hinten: braucht ein Fahrrad einen Spiegel?
Licht und Reflex sorgen dafür, dass du gesehen wirst. Der Spiegel ist das Gegenstück: Er sorgt dafür, dass du selbst siehst. Vorgeschrieben ist er am Fahrrad nicht, verboten aber auch nicht. Sinnvoll ist er vor allem an drei Gruppen von Rädern: an Lastenrädern, weil der Schulterblick über die Kiste hinweg wenig bringt; an E-Rädern, weil bei höherem Tempo weniger Zeit zwischen Blick und Reaktion bleibt; und an Rädern von Leuten, die sich nicht mehr gern weit umdrehen.
Plan oder konvex ist die erste Frage. Ein planes Glas zeigt Abstand und Geschwindigkeit so, wie du sie aus dem Innenspiegel im Auto kennst. Ein konvex gewölbtes Glas überblickt bei gleicher Fläche einen größeren Winkel, staucht das Bild dafür und lässt nachfolgende Fahrzeuge weiter entfernt erscheinen, als sie sind. Beides funktioniert, man muss nur wissen, was man vor sich hat. Der Busch+Müller „Radfahrer“ ist mit 93 mm planem Glas der klassische Vertreter, der Zéfal Dooback 2 der konvexe.
Die zweite Frage ist die Befestigung, und sie entscheidet sich am Lenker. Ein Spiegel mit Schelle braucht ein freies Stück Lenkerrohr, und daran scheitert es öfter, als man denkt: Griff, Bremshebel, Schalthebel, Klingel und Computer teilen sich die Fläche bereits. Ein Spiegel mit Innenklemmung sitzt stattdessen im offenen Lenkerende und braucht dort 16 bis 22 mm Innendurchmesser; steckt im Griff ein Endstopfen, muss dessen Ende abgeschnitten werden. An Rennlenkern funktioniert die Innenklemmung nicht.
Montiert wird in Deutschland meist links, weil dort überholt wird. Achte beim Kauf darauf, ob das Modell seitengebunden ist: Manche gibt es nur getrennt als linke und rechte Ausführung. Und wer sein Rad in einem engen Keller abstellt oder zwischen parkenden Autos durchschiebt, ist mit einem einklappbaren Spiegel besser dran. Das ganze Sortiment steht unter Spiegel.
Häufige Fragen
Darf mein Licht blinken? Nein. Front- und Rücklicht müssen im Straßenverkehr dauerhaft leuchten, Blinkmodi sind nicht zugelassen.
Reicht eine helle Taschenlampe am Lenker? Ohne Prüfzeichen nein, und sie blendet meist auch den Gegenverkehr, weil ihr die geformte Hell-Dunkel-Grenze fehlt.
Muss ich bei Tag mit Licht fahren? Pflicht ist es nicht, aber Tagfahrlicht macht dich im Berliner Verkehr deutlich früher sichtbar.
Ist ein Rückspiegel Pflicht? Nein. Die StVZO schreibt am Fahrrad keinen Spiegel vor, erlaubt ihn aber ausdrücklich.
Akku oder Dynamo? Wer täglich fährt und einen Nabendynamo hat oder nachrüsten kann, fährt damit am sorglosesten. Wer sein Rad ohne Dynamo liebt, ist mit einem guten USB-Set wie dem Aura 60 genauso legal unterwegs, muss nur ans Laden denken.
Weiter im Sortiment
Alle Scheinwerfer, Rücklichter und Dynamos findest du in der Sammlung Beleuchtung, Reflektoren und Warnwesten unter Sicherheit / Reflex, Rückspiegel unter Spiegel und Klingeln unter Klingeln. Wer das Rücklicht am Träger montiert, findet die Lochabstände in der Kaufberatung Gepäckträger.
Du bist unsicher, was an dein Rad passt? Bring es vorbei oder ruf an unter +49 30 440 396 96. Wir prüfen die Anlage, stellen den Scheinwerfer richtig ein und montieren auf Wunsch gleich mit. Passend zur dunklen Jahreszeit lohnt auch ein Blick in unsere Ratgeber Kaufberatung Fahrradhelm und Kaufberatung Fahrradschloss.